24-Stunden-Betreuung mit polnischen und ukrainischen Pflegekräften

Pflegegeld

So wird das Pflegegeld beantragt 

Hilfe durch Pflegekräfte senkt private Kosten für ambulante und stationäre Pflege.

Wer im Alter auf professionelle Pflege angewiesen ist, kann Pflegegeld von der Pflegekasse 2026 erhalten. Menschen leben heute länger und bleiben länger aktiv als noch vor einigen Jahrzehnten. Dennoch können im fortgeschrittenen Alter körperliche oder geistige Kräfte schnell nachlassen. Dann sind Angehörige oder qualifizierte Pflegekräfte notwendig, und das Pflegegeld unterstützt bei den entstehenden Kosten.

Die Pflegeversicherung, eingeführt 1995 als zusätzliche Säule der Sozialversicherung, deckt die Kosten für Betreuung und Pflege ab. Je nach Pflegegrad wird monatlich ein fester Betrag von der Pflegekasse gezahlt. Im Jahr 2026 profitieren Pflegebedürftige weiterhin von verbesserten Leistungen, flexiblen Verwendungsoptionen und einem gemeinsamen Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Bereits 2007 erhielten mehr als zwei Millionen Menschen in Deutschland Leistungen aus der Pflegeversicherung. Heute ermöglicht das System eine gezielte Unterstützung für ambulante Pflege, stationäre Pflege und 24-Stunden-Betreuung, sodass Pflegebedürftige möglichst lange selbstständig und gut versorgt bleiben.

Alle Leistungen der Pflegekassen ab 2026 im Überblick

Pflegegrad
 
Pflegegeld (§37SGB XI) Pflege- sachleistungen Entlastungsbetrag ambulant Leistungsbetrag vollstationar
PG 1 - - 131 € 131 €
PG 2 347 € 796 € 131 € 805 €
PG 3 599 € 1.497 € 131 € 1.319 €
PG 4 800 € 1.859 € 131 € 1.855 €
PG 5 990 € 2.299 € 131 € 2.096 €

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege 2026 – Neues gemeinsames Budget

Ab 2026 gelten vereinfachte Regelungen für die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, die Pflegebedürftigen und Angehörigen mehr Flexibilität bieten.

Gemeinsames Jahresbudget
  • Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf ein gemeinsames Budget von bis zu 3.539 € pro Jahr.

  • Dieses Budget kann flexibel für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden.

  • Frühere komplizierte Übertragungsregeln entfallen – es gibt nun einen Topf, aus dem frei gewählt werden kann.

Verhinderungspflege
  • Kann sofort nach Genehmigung des Pflegegrades in Anspruch genommen werden – keine Vorpflegezeit mehr erforderlich.

  • Maximal 8 Wochen pro Jahr, tageweise oder stundenweise.

  • Bei tageweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu 8 Wochen jeweils zur Hälfte weitergezahlt.

Kurzzeitpflege
  • Leistungen der Kurzzeitpflege können ebenfalls aus dem gleichen Budget verwendet werden.

  • Nicht genutzte Kurzzeitpflege-Leistungen erhöhen die verfügbaren Mittel für die Verhinderungspflege.

Vorteile der neuen Regelung
  • Einfachere Nutzung ohne bürokratische Hürden

  • Flexible Budgetaufteilung nach individuellem Bedarf

  • Höhere Planbarkeit für pflegende Angehörige

Beispiel für die Nutzung des Budgets

Wer keine Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, kann das gesamte Jahresbudget von 3.539 € vollständig für die Verhinderungspflege einsetzen.
So können pflegende Angehörige für bis zu 8 Wochen pro Jahr eine Vertretung organisieren, während das Pflegegeld weiterhin teilweise gezahlt wird.

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zu den Regelungen 2026 finden Sie auf der offiziellen Seite des Bundesgesundheitsministeriums: Verhinderungspflege 2026

Tages- und Nachtpflege – 2026

Die Tages- und Nachtpflege bezeichnet die teilstationäre Pflege, bei der Pflegebedürftige zeitweise im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung betreut werden.

Seit Januar 2015 können Leistungen der Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu den ambulanten Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld genutzt werden, ohne dass sie auf diese Leistungen angerechnet werden. Ab 2017 haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf Tages- und Nachtpflege. Personen mit Pflegegrad 1 können dafür ihren Entlastungsbetrag verwenden.

Im Jahr 2026 bietet die Tages- und Nachtpflege weiterhin eine flexible Möglichkeit, pflegende Angehörige zu entlasten und gleichzeitig eine professionelle Versorgung sicherzustellen. Sie eignet sich besonders für Menschen, die tagsüber oder nachts Unterstützung benötigen, aber nicht dauerhaft stationär gepflegt werden müssen. Durch die Kombination mit ambulanten Pflegeleistungen und dem Pflegegeld können Pflegebedürftige optimal betreut werden, während pflegende Angehörige entlastet werden.

Pflegegrad PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Leistungsbeitrag fur
Tages-und Nachtpflege
- 721 € 1.357 € 1.685 € 2.085 €

Was sind die fünf Pflegegrade 

Die Pflegegrade haben die früheren Pflegestufen vollständig abgelöst. Seit 2017 wird die Pflegebedürftigkeit anhand der Selbstständigkeit mit dem sogenannten Neuen Begutachtungsassessment (NBA) bewertet.

Die Einstufung erfolgt auf Basis von sechs festgelegten Kriterien, die jeweils einen Punktwert erhalten. Dieses System wird seit 2014 in einer Probephase erprobt und regelmäßig evaluiert, um eine faire und präzise Einstufung sicherzustellen.

Durch die Umstellung sollen Pflegebedürftige nicht schlechter gestellt werden als zuvor. Bestehende Pflegestufen werden automatisch in einen entsprechenden Pflegegrad umgewandelt. Pflegebedürftige müssen hierfür keine zusätzlichen Schritte unternehmen.

Die einzelnen Pflegegrade werden wie folgt definiert, basierend auf der Einschränkung der Selbstständigkeit:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Die Pflegegrade bilden die Grundlage für die Berechnung von Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege sowie weiterer zusätzlicher Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen – Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. Diese Leistungen unterstützen sowohl Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige, zum Beispiel bei der Betreuung im Alltag, bei hauswirtschaftlichen Aufgaben oder bei der Organisation des Pflegealltags.

Seit 1. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die ambulant gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Dieser ersetzt die früheren zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann unter anderem für folgende Leistungen verwendet werden:

  • Tages- oder Nachtpflege

  • Vorübergehende vollstationäre Kurzzeitpflege

  • Leistungen ambulanter Pflegedienste (bei Pflegegrad 2 bis 5 nicht für Selbstversorgungsleistungen)

  • Nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, wie zum Beispiel die Märkische Seniorenhilfe

Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt und wird nicht auf diese angerechnet. Nicht vollständig genutzte Beträge können innerhalb des Kalenderjahres oder in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Wir vermitteln bundesweit polnische und ukrainische Betreuungskräfte, die Sie bei der Pflege unterstützen und Ihnen bei den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten behilflich bleiben. Kundenzufriedenheit wird bei uns großgeschrieben, deshalb geben wir unser Bestes, damit Sie zufrieden bleiben.

 Wir freuen uns, wenn wir auch Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können.