Verhinderungspflege

Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson nach § 39 SGB XI

1. Einleitung

Die Pflege eines Angehörigen ist oft sehr anspruchsvoll und kann die pflegende Person körperlich und psychisch stark beanspruchen. Daher haben pflegende Angehörige ein Anrecht auf Erholung und Urlaub. Um diese Erholung zu ermöglichen, gibt es die Möglichkeit der Verhinderungspflege, bei der eine Ersatzpflegekraft die Pflege vorübergehend übernimmt.

2. Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die es ermöglicht, eine private Pflegeperson vorübergehend zu vertreten, wenn diese ausfällt. Dies kann durch eine andere Pflegekraft, einen ambulanten Pflegedienst oder durch nahestehende Personen erfolgen. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die Ersatzpflege bis zu einem maximalen Betrag pro Jahr.

Wichtige Punkte zur Verhinderungspflege:

  • Dauer: Bis zu 42 Tage (sechs Wochen) im Jahr.
  • Voraussetzungen: Die pflegende Person muss die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate lang in der häuslichen Umgebung versorgt haben.
  • Mögliche Ersatzpflegekräfte: Erhebungs- oder ambulante Pflegedienste, nicht verwandte Personen oder Bekannte.

3. Anspruch auf Verhinderungspflege

Finanzielle Leistungen:

  • Maximalbetrag: 1.612 € pro Jahr.
  • Abrechnung: Zeitweise Abrechnung erfolgt bei Vertretung durch einen ambulanten Pflegedienst oder professionelle Pflegekraft.

Wenn Verwandte oder Freunde die Pflege übernehmen:

  • Der Anspruch wird nach Pflegegrad gestaffelt.
  • Pflegegrad 1: 332 €
  • Pflegegrad 2: 573 €
  • Pflegegrad 3: 765 €
  • Pflegegrad 4: 947 €
  • Pflegegrad 5: 1.212 €

Zusätzlich kann der Betrag auf bis zu 1.612 € aufgestockt werden, wenn besondere Kosten wie Verdienstausfall oder Fahrtkosten entstehen.

Besonderheiten:

  • Pflegegeld wird während der Ersatzpflege zur Hälfte gezahlt, wenn die Verhinderungspflege länger als 8 Stunden an weniger als 2 Tagen in Anspruch genommen wird.

4. Stundenweise Verhinderungspflege

Einige Pflegeunternehmen bieten stundenweise Verhinderungspflege an. Dies ist besonders nützlich für kurze Auszeiten, wie zum Beispiel einen Abend im Theater. Wichtig:

  • Klären Sie vorher ab: Wie wird die stundenweise Verhinderungspflege abgerechnet?
  • Maximalbetrag: Der Betrag von 1.612 € pro Jahr darf nicht überschritten werden.

Pflegegeld: Wird nicht gekürzt, wenn die Verhinderungspflege weniger als 8 Stunden an weniger als 2 Tagen in Anspruch genommen wird.

5. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

  • Kombination möglich: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können kombiniert werden, wenn die Kurzzeitpflege im laufenden Kalenderjahr noch nicht beansprucht wurde.
  • Maximalbetrag: 3.386 € pro Jahr, wenn beide Leistungen kombiniert werden (1.774 € für Kurzzeitpflege und 1.612 € für Verhinderungspflege).

6. Fazit

Die Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen eine wertvolle Möglichkeit zur Erholung, indem sie die vorübergehende Vertretung der Pflege sicherstellt. Es ist wichtig, sich über die genauen Bedingungen und Möglichkeiten der Verhinderungspflege zu informieren, um die Leistungen optimal zu nutzen und die eigene Erholung zu ermöglichen.

 

Voraussetzung: Antrag stellen!

Um Verhinderungspflege zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung oder Krankenkasse stellen. Sie können den Antrag auch rückwirkend einreichen, falls die Verhinderungspflege bereits stattgefunden hat. Gern helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des Antrags. Kontaktieren Sie einfach Ihre Pflege- oder Krankenkasse, und wir unterstützen Sie bei den notwendigen Schritten.

 

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