Rechtliche Informationen zur 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause
Immer mehr pflegebedürftige Menschen bevorzugen es, in ihrer gewohnten Umgebung im eigenen Zuhause betreut zu werden, anstatt in ein Altersheim umzuziehen. Wenn Angehörige keine kontinuierliche „Rund-um-die-Uhr“-Versorgung gewährleisten können, bieten wir Ihnen alternative Lösungen durch die Vermittlung qualifizierter Betreuungskräfte.
1. Vermittlung von Betreuungskräften aus Polen
Im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit und der erweiterten Dienstleistungsfreiheit, die durch die EU-Osterweiterung ermöglicht wurde, bieten in Polen ansässige Unternehmen die Entsendung von Betreuungskräften an. Diese Betreuungskräfte unterstützen Sie umfassend bei der Pflege und im Haushalt und ermöglichen es Ihnen oder Ihren Angehörigen, weiterhin in den eigenen vier Wänden zu leben.
2. Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
Die Vermittlung erfolgt durch polnische Unternehmen, die ihre Mitarbeiter für eine maximale Dauer von 24 Monaten entsenden. Während dieser Zeit unterliegt die Betreuungskraft weiterhin den arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen des polnischen Unternehmens. Das bedeutet:
- Sozialversicherung: Die Betreuungskräfte sind in Polen sozialversichert, und das polnische Unternehmen führt alle erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge ab. Diese Regelung erfolgt gemäß der EU-Verordnung über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (VO (EG) Nr. 883/2004).
- Steuern: Die Arbeitnehmer zahlen ihre Steuern in Polen, und die Verpflichtungen gemäß der polnischen Steuerordnung werden vom polnischen Unternehmen erfüllt.
3. Nachweis der Sozialversicherung
Um sicherzustellen, dass die entsandten Betreuungskräfte korrekt sozialversichert sind, wird der Vordruck A1 ausgestellt. Dieser Nachweis bestätigt:
- Sozialversicherungsabdeckung: Die Betreuungskräfte sind in Polen sozialversichert und alle Beiträge werden dort abgeführt.
- Befreiung von deutschen Sozialversicherungsbeiträgen: Der Vordruck A1 bestätigt, dass keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland fällig sind. Dieser Nachweis hat nach Ansicht der deutschen Gerichte absolute Bindungswirkung und schließt die Anwendung des deutschen Sozialversicherungsrechts aus.
4. Rechnungsstellung
Für die erbrachten Dienstleistungen erhalten Sie eine Rechnung direkt vom polnischen Unternehmen, das die Betreuungskräfte entsendet. Die Rechnung umfasst:
- Dienstleistungen: Eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen im Bereich Pflege und Haushalt.
- Kosten: Alle anfallenden Kosten, die im Voraus klar und transparent aufgeführt sind. Diese Rechnung dient als Grundlage für die Abrechnung und zeigt, dass die finanziellen Transaktionen zwischen Ihnen und dem polnischen Unternehmen abgewickelt werden.
5. Haftungsausschluss
Die Märkische Seniorenhilfe vermittelt lediglich die Betreuungskräfte und übernimmt keine direkte Haftung für die erbrachten Leistungen der Betreuungskräfte oder die Vertragserfüllung durch das polnische Unternehmen. Unsere Verantwortung umfasst:
- Vermittlung: Wir garantieren, dass alle Betreuungskräfte qualifiziert sind und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- Koordination: Wir unterstützen Sie bei der Koordination der An- und Abreise der Betreuungskräfte und der Abwicklung der vertraglichen Formalitäten.
6. Datenschutz
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Ihre Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet und gespeichert, die detaillierte Informationen darüber bietet, wie wir Ihre Daten verwenden und schützen.
7. Kontakt und Unterstützung
Für alle rechtlichen Fragen oder Anliegen bezüglich der Entsendung, der Sozialversicherungsbescheinigung oder anderer Aspekte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Märkische Seniorenhilfe
Inhaberin: Katrin Malcher
Adresse: An der Mehr 32
PLZ, Stadt : 58511 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 37 97 050
E-Mail: info@maerkische-seniorenhilfe.de
Gesetzliche Bedingungen für die 24-Stunden-Betreuung
Zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Vermittlung und Entsendung von Betreuungskräften sind folgende Bedingungen zu beachten:
1. Direktion und Weisungsbefugnis
-
Keine Direktionsrechte: Der Auftraggeber darf keine Direktionsrechte gegenüber der entsandten Betreuungskraft ausüben. Das bedeutet, dass der Auftraggeber nicht befugt ist, spezifische Anweisungen oder Vorgaben bezüglich der Ausführung der Aufgaben zu erteilen.
-
Keine direkten Weisungen: Der Auftraggeber erteilt der Betreuungskraft keine direkten Weisungen oder Anordnungen. Alle Anweisungen und Vorgaben kommen von dem polnischen Unternehmen, das die Betreuungskraft entsendet.
2. Einfluss auf Aufgaben und Arbeitsweise
- Kein Einfluss auf die Arbeitsweise: Der Auftraggeber hat keinen direkten Einfluss auf die Art und Weise, wie die Aufgaben von der Betreuungskraft erledigt werden. Die Betreuungskraft arbeitet gemäß den Vorgaben und Standards des polnischen Unternehmens.
3. Dienst- und Freizeitplanung
- Keine Erstellung von Dienstplänen: Der Auftraggeber erstellt keine Dienst- oder Freizeitpläne für die entsandte Betreuungskraft. Die Planung der Arbeitszeiten und der Freizeit erfolgt durch das polnische Unternehmen, das die Betreuungskraft entsendet.
4. Integration in Betriebsabläufe
- Keine Integration in eigene Betriebsabläufe: Der Auftraggeber bindet die entsandte Betreuungskraft nicht in eigene Betriebsabläufe oder interne Strukturen ein. Die Betreuungskraft bleibt während der gesamten Entsendung auf die Anweisungen des polnischen Unternehmens angewiesen und arbeitet unabhängig von den betrieblichen Abläufen des Auftraggebers.
Wichtigkeit der Einhaltung dieser Bedingungen
Die Einhaltung dieser Bedingungen ist entscheidend, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entsendung der Betreuungskräfte zu erfüllen und sicherzustellen, dass keine unzulässigen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen entstehen. Diese Regelungen schützen sowohl den Auftraggeber als auch die entsandten Mitarbeiter vor rechtlichen Komplikationen und gewährleisten eine ordnungsgemäße Umsetzung der Entsendungsrichtlinien.
Persönliches Gespräch und weitere Informationen
Haben Sie noch Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen zur 24-Stunden-Betreuung? In einem persönlichen Gespräch beantworten wir Ihnen gerne alle Fragen ausführlich und individuell.
Rufen Sie uns einfach an und überzeugen Sie sich von unserem umfassenden Service und unserer Expertise. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen und gemeinsam die beste Lösung für Ihre Betreuungssituation zu finden!